Klinikum Klagenfurt – Neubau

veröffentlicht am 2. Juni 2015

Zusammenfassung

Das Gesamtprojekt konnte im Wesentlichen innerhalb des vorgesehenen Kosten- und Terminrahmens umgesetzt werden. Die Ist-Kosten auf Preisbasis 12/2004 liegen mit 317,529 Millionen Euro rund 6,7 Prozent über den vergleichbaren im Jahr 2005 genehmigten Soll-Kosten von 297,49 Millionen Euro (ohne Projektteil CHO/ZMD, Preisbasis 12/2004) und somit innerhalb des festgelegten Kostenrahmens von +/-10 Prozent.

Die Kostenüberschreitungen in den Kostenbereichen 03 – Bauwerk-Technik, 04 – Bauwerk-Ausbau und 07 – Honorare konnten im Wesentlichen durch die Reserven und Einsparungen im Kostenbereich 05 - Einrichtung aufgefangen werden.

Die Bau- und Baunebenleistungen wurden grundsätzlich im Einklang mit dem Bundesvergabegesetz ausgeschrieben und vergeben. Die Qualität der Massenermittlungen und Leistungsverzeichnisse war in Einzelbereichen mangelhaft.

Die Vergleichbarkeit der planungsorientierten Kostenstruktur der 2005 vorgelegten Soll-Kosten mit der ausführungsorientierten Kostenstruktur der Ist-Kosten war nur in Teilbereichen gegeben. Zumeist war nur eine Gegenüberstellung der Gesamtsummen möglich. Darüber hinaus verminderten die vorgenommenen Kostenverschiebungen und Umgliederungen die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Kostenverfolgung. Der Landesrechnungshof fordert im Sinne von § 11 Kärntner Landesrechnungshofgesetz bei künftigen Projekten die Einhaltung der bei der Soll-Kosten-Vorlage festgelegten Kostenstruktur und Kostengliederung, um die Nachvollziehbarkeit und die Vergleichbarkeit zwischen den prognostizierten und den tatsächlich angefallenen Kosten durchgängig zu gewährleisten.

In einem Projektabschlussbericht sollten die laufend in den Projektberichten für den Lenkungsausschuss geführten Zusammenstellungen (z.B. Ausschreibungen, Vergaben, Leistungsänderungen, Nachtragsmanagement) abschließend zusammengefasst und dargestellt werden.

Hinsichtlich der derzeit noch offenen Forderung des Projektmanagements betreffend einer vertraglich geregelten Bonuszahlung, empfiehlt der Landesrechnungshof, den Kostenbereich – Einrichtung nur insoweit zu berücksichtigen, als die Kosteneinsparungen dem Einfluss des Projektmanagements unterlagen.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 21. Oktober 2013 dem Kontrollausschuss, der Landesregierung und der geprüften Stelle. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 2. Juni 2015 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 2. Juni 2015 öffentlich.




geografischer Bezug

Stadt Klagenfurt

geprüfte Stelle(n)

KABEG

Prüfinitiative

Eigeninitiative des LRH

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