Förderstrategie und Förderwesen des Landes

veröffentlicht am 14. März 2017

Zusammenfassung

Der Kärntner Landesrechnungshof überprüfte das Gesamtsystem der Förderungen im Land. Von 2010 bis 2015 sanken die Förderausgaben des Landes um 16 Prozent auf 360 Millionen Euro. Über ein Drittel dieser Ausgaben fiel auf die Wohnbauförderung und etwa die Hälfte waren Ermessensausgaben. Der Kärntner Landesrechnungshof kritisiert das Förderwesen des Landes Kärnten als antiquiert aufwendig, unübersichtlich und uneinheitlich. Darüber hinaus fehlt eine Gesamtstrategie.

Das Land hatte keine Gesamtförderstrategie und in den Förderstrategien für spezifische Bereiche fehlten klare Ziele und messbare Indikatoren. Dadurch konnte die Wirksamkeit der Förderausgaben nicht evaluiert werden. Als Rechtsgrundlage diente die allgemeine Richtlinie für Förderungen aus Landesmitteln, die aus dem Jahr 1964 stammt und dadurch veraltet war.

Online konnte man nur eine Förderung des Landes beantragen. Es gab keine einheitlichen Antragsformulare für Förderungen. Wenn jemand mehrere Förderungen für ein Vorhaben beantragte, musste der Förderungswerber oder die Förderungswerberin mehrere Formulare einreichen. Die Förderstellen arbeiteten kaum zusammen und es war auch nicht geregelt, ob und wie Mehrfachförderungen abgewickelt werden.

Förderfälle mussten zum Teil jeweils über 30 Prozessschritte durchlaufen und von der politischen Referentin bzw. vom politischen Referenten einzeln genehmigt werden, was bei geringen Beträgen zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führte. Die Förderstellen im Land nutzten das elektronische Aktenverwaltungssystem lediglich zur Protokollierung, obwohl eine verstärkte Nutzung viele Vorteile hätte wie eine Reduktion der Transport- und Liegezeiten, die automatische Überwachung von Fristen, schnellere Durchlaufzeiten und eine Straffung der Arbeitsprozesse.

Informationen

Der Landesrechnungshof übermittelte den Bericht am 23. Februar 2017 dem Kontrollausschuss. Der Kontrollausschuss befasste den Kärntner Landtag am 14. März 2017 mit dem Bericht. Somit ist der Bericht seit 14. März 2017 öffentlich. Diese Überprüfung wurde auf Prüfauftrag des Kärntner Landtags durchgeführt.



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