Barrierefreiheitserkärung

erstellt vom Kärntner Landesrechnungshof im November 2020, aktualisiert im Dezember 2022.

Möglichst alle Bürgerinnen und Bürger sollen barrierefrei auf die Website des Kärntner Landesrechnungshofs zugreifen können – gemäß dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz. Dafür will der Landesrechnungshof nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit erfüllen, sondern seine Website möglichst optimal barrierefrei zur Verfügung stellen.

Derzeit entspricht die Website des Landesrechnungshofs der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines 2.1. Das gilt für alle Seiten der Website des Landesrechnungshofs. Einige essentielle Funktionen der Website setzen JavaScript voraus. Bei deaktiviertem JavaScript kann die volle Funktionsfähigkeit somit nicht garantiert werden.

Konformitätsstufe AAA

Die Website des Landesrechnungshofs erfüllt derzeit folgende Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines 2.1, die über die Konformitätsstufe AA der gesamten Website hinausgehen und bereits Konformitätsstufe AAA erfüllen:

Barrierefreiheit optimieren

Der Landesrechnungshof möchte die Barrierefreiheit seiner Website laufend verbessern. Dazu haben wir Aspekte der Barrierefreiheit bei den Writing Guidelines des Landesrechnungshofs für die Website und die Prüfberichte aufgenommen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs haben wir einen Workshop veranstaltet, um sie für dieses Thema und die neuen Richtlinien im Hinblick darauf zu sensibilisieren. Die Arbeitsschritte zur Barrierefreiheit haben wir auch im Organisationshandbuch des Landesrechnungshofs und in betroffenen Workflows integriert.

Nicht barrierefreie Inhalte

Der Landesrechnungshof stellt auf seiner Website seine Prüfberichte als PDF-Dokumente zur Verfügung. Wir arbeiten daran, diese Prüfberichte im Hinblick auf Barrierefreiheit zu optimieren und werden die barrierefreien Berichte sobald wie möglich auf der Website veröffentlichen. Sollten Sie davor Bedarf an barrierefreien Berichten haben, wenden Sie sich bitte an uns. Unter diesen Umständen werden wir uns bemühen, Ihnen diese Inhalte möglichst rasch barrierefrei zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus gibt es auf der Website weitere implementierte Dokumente und Abbildungen, die im Hinblick auf die Barrierefreiheit noch nicht die Konformitätsstufe AA erfüllen:

  • Factsheets zu den Berichten – Die Factsheets sind jedoch in den Prüfberichten enthalten, die wir derzeit im Hinblick auf die Barrierefreiheit optimieren.

  • Prüfaufträge zu den Berichten

  • Pressemitteilungen – Die Pressemitteilungen sind jedoch gleichzeitig als HTML-Text auf der Website veröffentlicht.

  • Prüfablauf – Diese Grafik werden wir demnächst erneuern, wobei wir auch den Aspekt der Barrierefreiheit berücksichtigen.

  • Jubiläumsbuch 2017

  • Jubiläumsbuch 2022

  • Tätigkeitsberichte

Barrierefreiheit getestet

Die Ninetyfive OG hat die Website im Hinblick auf die Barrierefreiheit anhand des WAVE Accessibility Evaluation Tools getestet. Zusätzlich hat sie die Website manuell mit Screenreadern getestet. Getestet wurden alle Seiten der Website. Besonderes Augenmerk hat die Ninetyfive OG dabei auf die Bedienbarkeit von kritischen Bedienungselementen gelegt, zum Beispiel die Menüleiste, die Seitensuche sowie die Berichtssuche.

Feedback

Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf die Website haben und Ihnen Barrieren auffallen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir schätzen konstruktives Feedback, das uns dabei hilft, die Barrierefreiheit der Website zu verbessern.

Kontakt

Kärntner Landesrechnungshof
+43 676 833 32 202
office@lrh-ktn.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Antidiskriminierungsstelle des Landes Kärnten wenden. Auf der Website der Beschwerdestelle zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie weitere Information dazu, wie Sie mittels Kontaktformular eine Beschwerde einreichen können. Die Beschwerden werden von der Antidiskriminierungsstelle dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen durch das Land Kärnten oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Antidiskriminierungsstelle der betroffenen Landesstelle oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.